"(...) Doch wie viel Schützenhilfe ist im Wahlkampf erlaubt? Der Politikwissenschaftler Martin Koschkar von der Universität Rostock erklärt, dass dieses Problem immer wieder auftrete. "Auf allen Ebenen", sagt Koschkar. Ob nun bei Kommunal- oder Bundestagswahlen. "Prinzipiell dürfen öffentliche Ressourcen nicht die Chancengleichheit von Kandidaten unterlaufen." So dürfe beispielsweise das Kanzleramt keinen Wahlkampf für die Bundeskanzlerin machen und das Rathaus eben nicht für einen speziellen Kandidaten. (...)"